RAUCHWARNMELDER

RAUCHMELDER // Brandsicherheit
Sicherheit durch Rauchmelder

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und
die Feuerwehr zu alarmieren. Telefon 112.
 
Als zertifizierter Sicherheitsexperte in Sachen Brandschutz liegt mir eine flächen-deckende Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern in meinem Kehrbezirk sehr am Herzen. Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer und viele Mieter sind mir persönlich bekannt und einen Unglücksfall durch einen Wohnungsbrand, der evtl. Menschenleben gefährdet oder sogar kostet, will sich niemand wirklich vorstellen.
 
Zu unterscheiden ist zwischen einem Mindest- und einem Optimalen Schutz.
 
  • Mindestschutz in Wohnungen besteht, wenn durch Rauchwarnmelder grund-sätzlich alle Schlafbereiche, Kinderzimmer und Flure überwacht werden.
  • Ein Optimaler Schutz wird erreicht, wenn jeder Raum und jede Ebene durch Rauchwarnmelder überwacht wird. Ausnahmen bilden Küche und Badezimmer
Für weitere Fragen stehe ich als Ihre Bezirkskaminkehrermeister mit neutralem uns sachkundigem Rat gerne zur Verfügung!
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Sicherheit durch Rauchmelder

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und
die Feuerwehr zu alarmieren. Telefon 112.
 
Als zertifizierter Sicherheitsexperte in Sachen Brandschutz liegt mir eine flächen-deckende Ausrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern in meinem Kehrbezirk sehr am Herzen. Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer und viele Mieter sind mir persönlich bekannt und einen Unglücksfall durch einen Wohnungsbrand, der evtl. Menschenleben gefährdet oder sogar kostet, will sich niemand wirklich vorstellen.
 
Zu unterscheiden ist zwischen einem Mindest- und einem Optimalen Schutz.
 
  • Mindestschutz in Wohnungen besteht, wenn durch Rauchwarnmelder grund-sätzlich alle Schlafbereiche, Kinderzimmer und Flure überwacht werden.
  • Ein Optimaler Schutz wird erreicht, wenn jeder Raum und jede Ebene durch Rauchwarnmelder überwacht wird. Ausnahmen bilden Küche und Badezimmer
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HINWEISE// WICHTIGE INFORMATIONEN
Rauchwarnmelderpflicht Deutschland

Rauchwarnmelderpflicht Deutschland Downloads Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht Deutschland – so regeln es die Bundesländer Bundesweit gibt es nun eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Einzig Sachsen hat derzeit noch keine Einbaupflicht für Bestandsbauten sondern lediglich für Neu- und Umbauten. Jede Landesbauordnung beinhaltet folgende Grundsätze: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Achtung! In Baden-Württemberg sind gemäß LBO nicht nur Wohnungen, sondern Aufenthaltsräume im Allgemeinen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, wenn Personen darin "bestimmungsgemäß" schlafen. Details siehe LBO BaWü §15 (7). Übergangsfristen Rauchwarnmelderpflicht Einbaupflicht für Neu- und Umbauten Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten Mecklenburg-Vorpommern seit Sept. 2006 abgelaufen seit Ende 2009 Schleswig-Holstein seit Dez. 2004 abgelaufen seit Ende 2010 Hamburg seit April 2006 abgelaufen seit Ende 2010 Rheinland-Pfalz seit Dez. 2003 abgelaufen seit Ende 2012 Hessen seit Juni 2005 abgelaufen seit Ende 2014 Baden-Württemberg seit Juli 2013 abgelaufen seit Ende 2014 Sachsen-Anhalt seit Dez. 2009 abgelaufen seit Ende 2015 Bremen seit Mai 2010 abgelaufen seit Ende 2015 Niedersachsen seit Nov. 2012 abgelaufen seit Ende 2015 Nordrhein-Westfalen seit April 2013 abgelaufen seit Ende 2016 Saarland seit Feb. 2004 abgelaufen seit Ende 2016 Bayern seit Jan. 2013 bis 31. Dez. 2017 Thüringen seit Jan. 2008 bis 31. Dez. 2018 Sachsen seit Jan. 2016 keine Regelung Berlin ab Jan. 2017 bis 31. Dez. 2020 Brandenburg seit Juli 2016 bis 31. Dez. 2020 Informationen zu den Landesbauordnungen mit Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg Landesbauordnung Baden-Württemberg §15 (7): Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst. Damit gilt die Rauchwarnmelderpflicht gemäß LBO Baden-Württemberg nicht nur für Wohnungen, wie in den anderen Bundesländern mit gesetzlicher Pflicht, sondern auch für Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß, d. h. regelmäßig schlafen, wie zum Beispiel: Miet- und Eigentumswohnungen (bei Eigen- und Fremdnutzung) Ein- und Mehrfamilienhäuser (bei Eigen- und Fremdnutzung) Kindergärten und Kindertagesstätten Gasthöfe und Hotels etc. Ausstattung von Rauchwarnmeldern gemäß Einbaupflicht Statten Sie alle Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern aus, die von ihrem Zweck her von Personen als Schlafräume genutzt werden, dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmer zum Beispiel auch Gästezimmer. Gerade für Eigentümer ist es häufig nur schwer nachvollziehbar, wie die vermieteten Räumlichkeiten genutzt werden. Hekatron empfiehlt deshalb, in allen Räumen außer Bad und Küche einen Rauchwarnmelder anzubringen. Bayern Landesbauordnung Bayern (BayBauO 2012) §1 (46): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitsschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Berlin § 48 Abs. 4 Bauordnung für Berlin In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Brandenburg § 48 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Bremen Landesbauordnung Bremen §48 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. Hamburg Landesbauordnung Hamburg §45 (6): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Hessen Hessische Bauordnung § 13 (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Ausstattung von Rauchwarnmeldern gemäß Einbaupflicht Statten Sie alle Räume mit Rauchwarnmeldern aus, die von ihrem Zweck her von Personen als Schlafräume genutzt werden, dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmer zum Beispiel auch Gästezimmer. Gerade für Eigentümer ist es häufig nur schwer nachvollziehbar, wie die vermieteten Räumlichkeiten genutzt werden. Hekatron empfiehlt deshalb, in allen Räumen außer Bad und Küche einen Rauchwarnmelder anzubringen. Mecklenburg-Vorpommern Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 48 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten. Niedersachsen Landesbauordnung Niedersachsen §44 (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen § 49 (7): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. Rheinland-Pfalz Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. Saarland Landesbauordnung Saarland § 46 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Sachsen Landesbauordnung Sachsen-Anhalt § 47 (4): Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Sachsen-Anhalt Landesbauordnung Sachsen-Anhalt § 47 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten. Schleswig-Holstein Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 49 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Thüringen Landesbauordnung Thüringen § 46 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Rauchwarnmelderpflicht Deutschland

Rauchwarnmelderpflicht Deutschland Downloads Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht Deutschland – so regeln es die Bundesländer Bundesweit gibt es nun eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Einzig Sachsen hat derzeit noch keine Einbaupflicht für Bestandsbauten sondern lediglich für Neu- und Umbauten. Jede Landesbauordnung beinhaltet folgende Grundsätze: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Achtung! In Baden-Württemberg sind gemäß LBO nicht nur Wohnungen, sondern Aufenthaltsräume im Allgemeinen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, wenn Personen darin "bestimmungsgemäß" schlafen. Details siehe LBO BaWü §15 (7). Übergangsfristen Rauchwarnmelderpflicht Einbaupflicht für Neu- und Umbauten Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten Mecklenburg-Vorpommern seit Sept. 2006 abgelaufen seit Ende 2009 Schleswig-Holstein seit Dez. 2004 abgelaufen seit Ende 2010 Hamburg seit April 2006 abgelaufen seit Ende 2010 Rheinland-Pfalz seit Dez. 2003 abgelaufen seit Ende 2012 Hessen seit Juni 2005 abgelaufen seit Ende 2014 Baden-Württemberg seit Juli 2013 abgelaufen seit Ende 2014 Sachsen-Anhalt seit Dez. 2009 abgelaufen seit Ende 2015 Bremen seit Mai 2010 abgelaufen seit Ende 2015 Niedersachsen seit Nov. 2012 abgelaufen seit Ende 2015 Nordrhein-Westfalen seit April 2013 abgelaufen seit Ende 2016 Saarland seit Feb. 2004 abgelaufen seit Ende 2016 Bayern seit Jan. 2013 bis 31. Dez. 2017 Thüringen seit Jan. 2008 bis 31. Dez. 2018 Sachsen seit Jan. 2016 keine Regelung Berlin ab Jan. 2017 bis 31. Dez. 2020 Brandenburg seit Juli 2016 bis 31. Dez. 2020 Informationen zu den Landesbauordnungen mit Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg Landesbauordnung Baden-Württemberg §15 (7): Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst. Damit gilt die Rauchwarnmelderpflicht gemäß LBO Baden-Württemberg nicht nur für Wohnungen, wie in den anderen Bundesländern mit gesetzlicher Pflicht, sondern auch für Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß, d. h. regelmäßig schlafen, wie zum Beispiel: Miet- und Eigentumswohnungen (bei Eigen- und Fremdnutzung) Ein- und Mehrfamilienhäuser (bei Eigen- und Fremdnutzung) Kindergärten und Kindertagesstätten Gasthöfe und Hotels etc. Ausstattung von Rauchwarnmeldern gemäß Einbaupflicht Statten Sie alle Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern aus, die von ihrem Zweck her von Personen als Schlafräume genutzt werden, dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmer zum Beispiel auch Gästezimmer. Gerade für Eigentümer ist es häufig nur schwer nachvollziehbar, wie die vermieteten Räumlichkeiten genutzt werden. Hekatron empfiehlt deshalb, in allen Räumen außer Bad und Küche einen Rauchwarnmelder anzubringen. Bayern Landesbauordnung Bayern (BayBauO 2012) §1 (46): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitsschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Berlin § 48 Abs. 4 Bauordnung für Berlin In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Brandenburg § 48 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Bremen Landesbauordnung Bremen §48 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend auszustatten. Hamburg Landesbauordnung Hamburg §45 (6): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Hessen Hessische Bauordnung § 13 (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Ausstattung von Rauchwarnmeldern gemäß Einbaupflicht Statten Sie alle Räume mit Rauchwarnmeldern aus, die von ihrem Zweck her von Personen als Schlafräume genutzt werden, dazu zählen neben Schlaf- und Kinderzimmer zum Beispiel auch Gästezimmer. Gerade für Eigentümer ist es häufig nur schwer nachvollziehbar, wie die vermieteten Räumlichkeiten genutzt werden. Hekatron empfiehlt deshalb, in allen Räumen außer Bad und Küche einen Rauchwarnmelder anzubringen. Mecklenburg-Vorpommern Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 48 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten. Niedersachsen Landesbauordnung Niedersachsen §44 (5): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen § 49 (7): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. Rheinland-Pfalz Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten. Saarland Landesbauordnung Saarland § 46 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Sachsen Landesbauordnung Sachsen-Anhalt § 47 (4): Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Sachsen-Anhalt Landesbauordnung Sachsen-Anhalt § 47 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten. Schleswig-Holstein Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 49 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Thüringen Landesbauordnung Thüringen § 46 (4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
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