BLOWER DOOR

Blower-Door-Verfahren

Für die messtechnische Ermittlung des Luftwechsels hat sich in der Praxis die Dichtigkeitsmessung nach der Differenzdruckmethode, das sogenannte „Blower-Door-Verfahren“ (deutsch: „blasende Tür“), durchgesetzt. Dabei wird ein Drucktest für das gesamte Gebäude durchgeführt und innerhalb des beheizbaren Bereichs des Gebäudes eine stationäre Druckdifferenz zur Umgebung aufgebaut.

Das Blower-Door-Verfahren ist eine seit über 20 Jahren in den USA, Kanada und Schweden angewandte Methode zur Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden. In Deutschland wird das Verfahren seit 1989 angewendet. Die einzelnen Schritte für die Durchführung und Auswertung einer Blower-Door Messung sind seit 2001 in der DIN EN 13829 geregelt („Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren“).
  • Vorbereitung des Gebäudes für die Messung
  • klimatische Randbedingungen für die Messung
  • Verfahren für die Messwertaufnahme
  • Verfahren für die mathematische Auswertung der Meßwerte
  • Inhalte des Prüfberichts
Die Norm enthält aber keine Grenzwerte für die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Entsprechende Richtwerte sind seit November 1996 im Teil 7 der DIN 4108 enthalten. Bei Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen darf demnach der gemäß DIN EN 13829 gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa (n50-Wert: die sogenannte Luftwechselzahl, s.u.) folgende Werte nicht überschreiten:
  • bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung bezogen auf das Raumluftvolumen: 3,0 h-1
  • bei Gebäuden mit ablufttechnischen Anlagen (auch einfachen Ab-luftanlagen) bezogen auf das Raumluftvolumen: 1,0 h-1
 
Der Wert für Gebäude mit ablufttechnischen Anlagen ist seit Juli 1998 durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf den Wert 1,5 h-1 gelockert worden.
In der Energieeinsparverordnung sind im Anhang 4 zu § 5 diese Grenzwerte für den n50-Wert im Neubaufall ebenfalls festgeschrieben worden.

Die Blower-Door-Ausrüstung besteht aus einem Gebläse, das mit Hilfe eines verstellbaren Rahmens und eines Nylontuchs luftdicht in den Rahmen einer der Außentüren des Gebäudes eingebaut werden kann. Über eine Drehzahlregelung für das Gebläse und verschiedene Messblenden kann der vom Gebläse geförderte Volumenstrom in einem weiten Bereich der jeweiligen Gebäudegröße und -dichtigkeit angepasst werden. Die Messausrüstung enthält weiterhin ein Manometer, das die Druckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung ermittelt, sowie eine Einrichtung zur Bestimmung des Volumenstroms, der vom Gebläse gefördert wird. Die Untersuchung eines Gebäudes mit dem Blower-Door-Verfahren verfolgt zwei Ziele:

Bestimmung der Luftwechselzahl n50
Dazu wird zunächst der Volumenstrom bestimmt, der für die Aufrechterhaltung eines Differenzdrucks von 50 Pa zwischen Innen und Außen erforderlich ist. Dabei werden sowohl Unterdruck- als auch Überdruckmessungen durchgeführt. Dividiert man diesen Wert durch das Luftvolumen des untersuchten Gebäudes, so erhält man den n50-Wert. Diese Luftwechselzahl wird international für die Bewertung der Luftdichtigkeit verwendet. Beispielsweise bedeutet ein n50-Wert von 3,0 h h-1, dass bei 50 Pa Differenzdruck das Luftvolumen des Gebäudes dreimal pro Stunde ausge-tauscht wird. Aus diesem Messwert kann über ein Näherungsrechenverfahren der - gemäß EnEV zu verwendende - Rechenwert für die mittlere Luft-wechselzahl ermittelt werden.


Ortung der noch vorhandenen Leckagen
Hierzu wird mit dem Gebläse im Gebäude ein Unterdruck von etwa 50 Pa eingestellt. Bei dieser Druckdifferenz lassen sich an Undichtigkeiten deutliche Luftströmungen nachweisen. Für das Auffinden undichter Stellen gibt es verschiedene Verfahren, die jeweils ihre eigenen Vorzüge und Nachteile haben.

Der Nachweis einer Luftströmung erfolgt z.B. durch Markierung mit Rauchröhrchen oder durch Messung der Strömungsgeschwindigkeit mit einem Anemometer (Windgeschwindigkeitsmessgerät). Da die Luftbewegung mit der Hand deutlich gefühlt werden kann, können bei einer schnellen Lecksuche Undichtigkeiten auch ertastet werden. In gesonderten Fällen kann der Einsatz eines Nebelgenerators oder einer Infrarot-Kamera erforderlich sein.

Wir haben die Ausrüstung und führen gerne die Messung für Sie durch.
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Blower-Door-Verfahren

Für die messtechnische Ermittlung des Luftwechsels hat sich in der Praxis die Dichtigkeitsmessung nach der Differenzdruckmethode, das sogenannte „Blower-Door-Verfahren“ (deutsch: „blasende Tür“), durchgesetzt. Dabei wird ein Drucktest für das gesamte Gebäude durchgeführt und innerhalb des beheizbaren Bereichs des Gebäudes eine stationäre Druckdifferenz zur Umgebung aufgebaut.

Das Blower-Door-Verfahren ist eine seit über 20 Jahren in den USA, Kanada und Schweden angewandte Methode zur Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden. In Deutschland wird das Verfahren seit 1989 angewendet. Die einzelnen Schritte für die Durchführung und Auswertung einer Blower-Door Messung sind seit 2001 in der DIN EN 13829 geregelt („Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren“).
  • Vorbereitung des Gebäudes für die Messung
  • klimatische Randbedingungen für die Messung
  • Verfahren für die Messwertaufnahme
  • Verfahren für die mathematische Auswertung der Meßwerte
  • Inhalte des Prüfberichts
Die Norm enthält aber keine Grenzwerte für die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Entsprechende Richtwerte sind seit November 1996 im Teil 7 der DIN 4108 enthalten. Bei Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen darf demnach der gemäß DIN EN 13829 gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa (n50-Wert: die sogenannte Luftwechselzahl, s.u.) folgende Werte nicht überschreiten:
  • bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung bezogen auf das Raumluftvolumen: 3,0 h-1
  • bei Gebäuden mit ablufttechnischen Anlagen (auch einfachen Ab-luftanlagen) bezogen auf das Raumluftvolumen: 1,0 h-1
 
Der Wert für Gebäude mit ablufttechnischen Anlagen ist seit Juli 1998 durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf den Wert 1,5 h-1 gelockert worden.
In der Energieeinsparverordnung sind im Anhang 4 zu § 5 diese Grenzwerte für den n50-Wert im Neubaufall ebenfalls festgeschrieben worden.

Die Blower-Door-Ausrüstung besteht aus einem Gebläse, das mit Hilfe eines verstellbaren Rahmens und eines Nylontuchs luftdicht in den Rahmen einer der Außentüren des Gebäudes eingebaut werden kann. Über eine Drehzahlregelung für das Gebläse und verschiedene Messblenden kann der vom Gebläse geförderte Volumenstrom in einem weiten Bereich der jeweiligen Gebäudegröße und -dichtigkeit angepasst werden. Die Messausrüstung enthält weiterhin ein Manometer, das die Druckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung ermittelt, sowie eine Einrichtung zur Bestimmung des Volumenstroms, der vom Gebläse gefördert wird. Die Untersuchung eines Gebäudes mit dem Blower-Door-Verfahren verfolgt zwei Ziele:

Bestimmung der Luftwechselzahl n50
Dazu wird zunächst der Volumenstrom bestimmt, der für die Aufrechterhaltung eines Differenzdrucks von 50 Pa zwischen Innen und Außen erforderlich ist. Dabei werden sowohl Unterdruck- als auch Überdruckmessungen durchgeführt. Dividiert man diesen Wert durch das Luftvolumen des untersuchten Gebäudes, so erhält man den n50-Wert. Diese Luftwechselzahl wird international für die Bewertung der Luftdichtigkeit verwendet. Beispielsweise bedeutet ein n50-Wert von 3,0 h h-1, dass bei 50 Pa Differenzdruck das Luftvolumen des Gebäudes dreimal pro Stunde ausge-tauscht wird. Aus diesem Messwert kann über ein Näherungsrechenverfahren der - gemäß EnEV zu verwendende - Rechenwert für die mittlere Luft-wechselzahl ermittelt werden.


Ortung der noch vorhandenen Leckagen
Hierzu wird mit dem Gebläse im Gebäude ein Unterdruck von etwa 50 Pa eingestellt. Bei dieser Druckdifferenz lassen sich an Undichtigkeiten deutliche Luftströmungen nachweisen. Für das Auffinden undichter Stellen gibt es verschiedene Verfahren, die jeweils ihre eigenen Vorzüge und Nachteile haben.

Der Nachweis einer Luftströmung erfolgt z.B. durch Markierung mit Rauchröhrchen oder durch Messung der Strömungsgeschwindigkeit mit einem Anemometer (Windgeschwindigkeitsmessgerät). Da die Luftbewegung mit der Hand deutlich gefühlt werden kann, können bei einer schnellen Lecksuche Undichtigkeiten auch ertastet werden. In gesonderten Fällen kann der Einsatz eines Nebelgenerators oder einer Infrarot-Kamera erforderlich sein.

Wir haben die Ausrüstung und führen gerne die Messung für Sie durch.
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